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Alt 09.01.2007, 23:55   Gründung einer BGB-Gesellschaft ?!?! Beitrag #1
Sunny
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Registriert seit: 09.01.2007
Beiträge: 5
Frage Gründung einer BGB-Gesellschaft ?!?!

Hallo zusammen !

Unser Abi steht bevor und die ganze Planung eines Abiballs läuft !!
Ich bin mit einer Klassenkameradin für die Auffindung eines geeigneten Veranstaltungsortes zuständig.

Wir haben uns jetzt für eine Burg entschieden und wir, also die Klassenkameradin und ich, müssen nun den Vertrag unterschreiben.

Unsere einzige Befürchtung ist das wenn dort irgendwas zu Bruch geht, wer dann dafür haftet. Wir wollen jetzt bei Beschädigungen oder derartigem auf keinem Fall die ganzen Kosten tragen.

Unser BWL Lehrer meinte wenn wir den Vertrag abschließen haftet automatisch die gesamte Stufe da sich automatisch eine BGB-Gesellschaft gründet wo dann jeder aus der Stufe gleich haftet.

Meine Fragen nun dazu:

1. Inwiefern hat er Recht?
2. Wird die BGB-Gesellschaft ohne irgendwelche weiteren Verträge gegründet oder muss ich mit den anderen Schülern auch einen Vertrag abschließen? Wenn ja, wie sollte dieser formuliert sein und auf welche Regelungen und Gesetze kann ich mich da beziehen?
3. Welche anderen Möglichkeiten gibt es sich dagegen abzusichern?
4. Kann ich irgendwie Gebrauch von meiner Haftpflichtversicherung machen?

Würde mich über sehr über hilfreiche Antworten freuen.
Vielen Dank daher schonmal im voraus.

Beste Grüße


Sunny

Geändert von Sunny (09.01.2007 um 23:57 Uhr)
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Alt 10.01.2007, 11:02   Gründung einer BGB-Gesellschaft ?!?! Beitrag #2
TraderS
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Registriert seit: 22.12.2006
Beiträge: 41
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Hallo !

Also auch wenn hier ein BWL Lehrer Antwort zu dem Fall gibt, so heisst das noch lange nicht, dass es sich dabei um den Bereich der BWL handelt Ein Rechtsforum wäre wohl besser gewesen Aber ich antworte trotzdem !

Zitat:
Zitat von Sunny Beitrag anzeigen
Hallo zusammen !

Unser Abi steht bevor und die ganze Planung eines Abiballs läuft !!
Glückwunsch !

Zitat:
Zitat von Sunny Beitrag anzeigen
Unser BWL Lehrer meinte wenn wir den Vertrag abschließen haftet automatisch die gesamte Stufe da sich automatisch eine BGB-Gesellschaft gründet wo dann jeder aus der Stufe gleich haftet.
Sag mal, hat er das wirklich SO gesagt oder kann es sein, dass Du da etwas missverstanden hast bzw. nicht mehr so ganz wiedergeben konntest ????


Zitat:
Zitat von Sunny Beitrag anzeigen
1. Inwiefern hat er Recht?
Also sollte er das wirklich so gesagt haben, sollte er am besten keine Tipps in Rechtsfragen mehr geben. Die Aussage ist so absolut falsch.
Eine BGB Gesellschaft muss nach § 705 BGB durch Gesellschaftsvertrag gegründet werden. Das bedeutet, jeder einzelne der mitmachen will, Gesellschafter werden will oder sein soll, muss den Gesellschaftsvertrag unterzeichnen. Das wäre ja ein Unding, wenn da auf einmal auch derjenigen mithaften will, der vielleicht gar nicht für die Idee mit der Burg war oder gar nicht kommt, aber trotzdem Ein Stufenmitglied ist.

Und dann muss man vor allem noch § 708 BGB, die Haftung sehen. Da heisst es nämlich"

"Ein Gesellschafter hat bei der Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt."

Übersetzt: Jeder haftet nur für sein eigenes tun in der BGB Gesellschaft. Das ist ja im Übrigen auch der gravierende Unterschied etwa zu einer Personenhandelsgesellschaft, etwa der OHG. Aber das ist für Euch nicht relevant.

Zitat:
Zitat von Sunny Beitrag anzeigen
2. Wird die BGB-Gesellschaft ohne irgendwelche weiteren Verträge gegründet oder muss ich mit den anderen Schülern auch einen Vertrag abschließen? Wenn ja, wie sollte dieser formuliert sein und auf welche Regelungen und Gesetze kann ich mich da beziehen?
Ja, ihr müsst auf jeden Fall einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen. Da müsste mal googlen, es gibt aber sicher Vorlagen im Netz.

Zitat:
Zitat von Sunny Beitrag anzeigen
3. Welche anderen Möglichkeiten gibt es sich dagegen abzusichern?
Du meinst das Schadensrisiko an/auf der Burg ? Sind denn Schüler nicht noch über die Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert ??? Ich kenn mich aber im Versicherungsrecht nicht so gut aus, aber irgendwie müsste das doch so sein. Wenn früher auf einem Kindergeb. einer etwas zu Bruch gehen hat lassen, hat doch auch die Verischerung der Eltern dafür eingestanden.

Zitat:
Zitat von Sunny Beitrag anzeigen
4. Kann ich irgendwie Gebrauch von meiner Haftpflichtversicherung machen?
Ach hier kommt sie ja Ja, also ich würde mal die Versicherung anrufen und fragen. Das mit der BGB Gesellschaft halte ich für nicht so sinnvoll, zumal auch noch andere Fragen bei der Gründung einer BGB Gesellschaft zu klären wären (Geschäftsfürhung bzw. Vertretungsmacht, Kontrollrechte oder Auflösung mit anschließender Gewinn- und Verlust-Abrechnung.
Meines Erachtens alles viel zu aufwendig für so eine Sache.

FAZIT: Der Lehrer hat mal wieder Mist erzählt

VG
TraderS
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Alt 10.01.2007, 17:09   Gründung einer BGB-Gesellschaft ?!?! Beitrag #3
Sunny
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Beiträge: 5
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Also das hat ja schonmal um einiges weitergeholfen.

Danke erstmal für den Beitrag.

Habe heute nochmal mit dem Lehrer gesprochen. Also ich hab das, was der Lehrer sagte, falsch wiedergegeben. Es fand nämlich eine Abstimmung in unserer Stufe statt welchen Veranstaltungsort wir wählen und das Votum war bis auf SEHR wenige klar für die Burg. Der Lehrer sagte, es wäre somit ein stillschweigender Vertrag in der Stufe entstanden und erwähnte dabei das Wort "Faktizität".

Die Mieter wären dann nicht die Klassenkameradin und ich sondern es sollte im Mietvertrag als Mieter die Klasse 13 des Berufskollegs genannt werden. Wir beide würden dann im im Auftrag der Stufe dort unterschreiben.

Wäre an dem jetzt was dran?

Gruß


Sunny
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Alt 10.01.2007, 21:33   Gründung einer BGB-Gesellschaft ?!?! Beitrag #4
TraderS
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Hi !

Zitat:
Zitat von Sunny Beitrag anzeigen
Habe heute nochmal mit dem Lehrer gesprochen. Also ich hab das, was der Lehrer sagte, falsch wiedergegeben. Es fand nämlich eine Abstimmung in unserer Stufe statt welchen Veranstaltungsort wir wählen und das Votum war bis auf SEHR wenige klar für die Burg. Der Lehrer sagte, es wäre somit ein stillschweigender Vertrag in der Stufe entstanden und erwähnte dabei das Wort "Faktizität".
Hmmm,... auch wieder eine sehr grenzwertige Aussage, wenn man einmal die genaue Defintion eines Vertrags und die Möglichkeiten eines Zustandeskommens dessens heranzieht.

Und wenn ich den Satz jetzt nochmal lese ist er endgültig falsch. Natürlich können Verträge auch stillschweigend geschlossen werden. Aber dann müsste das bedeuten, dass ein Vertrag zwischen der "Mehrheit" und der "Minderheit" zustandegekommen ist. Aber worüber schließen die einen Vertrag ? Was ist Gegenstand dieses Vertrags ?

Faktizität meint im Ergebnis eine Tatsache, oder eine Existenz. Er wollte damit wohl sagen, dass obwohl ihr keinen Vertrag geschlossen habt (etwa das ein Teil dagegen ist aber trotzdem mitmacht) es dennoch Bestand hat und sich auch die Abweichler daran halten. Ist aber m.E. juristisch gesehen völliger Käse in diesem Zusammenhang.

Habt ihr eine Abstimmung durchgeführt und entsprach sie bestimmten Vorgehensweisen, dann ist eine solche gültig und für alle verbindlich. Das ist im Übrigen auch das was für Euch am ehesten Relevanz hat. Man muss da klar trennen: Zum einen die Abstimmung über den Ort und dann wiederum die Überlegung, wer wie die notwendigen organisatorischen Entscheidungen trifft und ggf. auch dafür haftet.

Zitat:
Zitat von Sunny Beitrag anzeigen
Die Mieter wären dann nicht die Klassenkameradin und ich sondern es sollte im Mietvertrag als Mieter die Klasse 13 des Berufskollegs genannt werden. Wir beide würden dann im im Auftrag der Stufe dort unterschreiben.

Wäre an dem jetzt was dran?
Nee, das geht so auch nicht. Bzw., ich denke kaum, dass sich der "Vermieter" auf so etwas einlassen würde. Das ist für ihn wenig greifbar, bzw. gesichert. Derjenige der im Mietvertrag steht, wird letztens auch sein Ansprechpartner sein (sollen) und wenn dann nur ihr beiden als Vertreter auftaucht ... unrealistisch.

Ich habe nochmal ein bisschen nachgeschlagen und würde von meiner Seite aus wie folgt vorgehen:

1. Die BGB Gesellschaft war zwar auf den ersten Blick eine nicht ganz so verkehrte Idee, aber nach nochmaligem Nachschlagen und Überlegen für Euch zu kompliziert bzw. zu aufwendig.

2. Als nächstes würde ich den Vermieter kontaktieren und nachfragen (falls nicht schon geschehen) wie es mit der Haftung im Falle eine Anmietung aussieht. Solltet Ihr die Burg vielleicht über eine Event-Management-Agentur mieten, gibt es evtl. dort auch eine Art Versicherung.

3. Mietet Ihr direkt vom Eigentümer der Burg, wäre es evtl. ratsam, wenn ihr versucht, die Schule als Mieter durchzusetzen. Die Vorteile hierbei sind, dass die Schule eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist und demnach die Anmietung ohne persönlichen Einsatz einer einzelnen Person erfolgen könnte. Für etwaige Schäden müsste die Schule aufkommen. Inwieweit es hier Versicherungen gibt, bzw. die Schule über eine schriftliche Erklärung eine Art Rückversicherung bei den Schülern vornimmt, kann ich nicht genau sagen.

4. Da ihr ja alle volljährig seid, könntet ihr aber auch folgendes machen:

Ihr setzt einen Vertrag auf, der zwischen der gesamten Stufe und den beiden Personen, die den Mietvertrag unterschreiben, gilt. In diesem Vertrag wird festgelegt, dass für sämtliche Schäden die während der Veranstaltung eintreten, eine gesamthänderische Haftung vereinbart wird. Damit könnte man "eine Art Solidargemeinschaft" fixieren.

Zwar müsste dann auch jemand für Schäden (mit)haften, die er nicht selbst verusacht hat, aber das ist im wirklichen Leben ja auch so. Schließt man eine Versicherung ab, muss sie aber nie in Anspruch nehmen, sind die Beiträge trotzdem weg.
Bei einer größeren Stufe, sollte das aber wenn nicht so sehr ins Gewicht fallen.

Eine andere, aber vielfach aufwendigere Variante würde darin bestehen, dass jedes einzelen Studenmitglied mit Euch einen Vertrag abschließt. Dies würde bedeuten, dass falls diese eine Person den Schaden verursacht, im Ergebnis haften müsste. Alle anderen eben nicht.

Technisch wäre es -egal welche Variante- wie folgt:
Kommt es zu einem Schaden, wendet sich der Vermieter an die Personen im Mietvertrag. Diese müssen den Schaden begleichen. Über den Vertrag oder die Verträge mit den Stufenmitgliedern wären die Vertragsunterzeichner aber "rückversichert". Es wäre somit für diejenigen (sofern sie nicht selber Verursacher des Schadens sind) ein durchlaufender Posten.

Zur Form eines solchen Vertrags. Die Schriftform ist dringend anzuraten. Aber dann braucht es z.B. keinen Rechtsanwalt, wenn nicht gerade augenscheinlich gegen geltendes Recht verstoßen wird. Konkret: Es wird halt zum einen der Sachverhalt richtig aufgenommen (also warum macht man diesen Vertrag) und im Anschluß daran wird eine Vereinbarung getroffen, die mögliche Schäden aus der gemeinsamen Veranstaltung entweder im Kollektiv verteilt oder eben für jeden Person einzeln. Im weiteren kann dann festgelegt werden, dass ein bestimmter Betrag X pro Person sozusagen als Kaution vorgestreckt wird und auf einem Konto bis nach der Veranstaltung gehalten wird. Die Rückabwicklung nach Beendigung der Veranstaltung (ohne Schadensfall) muss ebenfalls festgelegt werden. Außerdem müssen konkrete Personen genannt werden (für die einzelnen Aufgaben). Am Ende unterschreibt jedes Stufenmietglied den Vertrag.

Problem: Was ist mit den Abweichlern ?
Kommt die o.g. Variante (4.) zum Zuge, könnte dies im Extremfall bedeuten, dass die Abweichler nicht mit auf die Burg dürfen. Allerdings solltet ihr hier versuchen, doch noch zu einer einstimmigen Entscheidung zu kommen.

Zum Schluß noch folgendes: Wie gut kann man einen möglichen Schaden einer bestimmten Person zuordnen ?

Weil es hier zu einem mitunter großen Ermittlungsproblem kommen kann, ist es praktisch schon zwingend, eine Kollektiventscheidung und eben keine Einzelverträge zu schließen. Da alle volljährig und damit voll rechts- und geschäftsfähig sind, ist eine vertragliche und bindende Vereinbarung möglich.

VG
TraderS

PS: Habt ihr schon mal in Erfahrung bringen können, was die private Haftpflichtversicherung der Erzeugerfraktion dazu sagt ?
TraderS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2007, 23:48   Gründung einer BGB-Gesellschaft ?!?! Beitrag #5
Sunny
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Hallo!

Ich danke dir erstmal wirklich sehr für deine Mühe.

Ich habe mich bei der Versicherung informiert. Mir wurde gesagt, dass meine Versicherung im Schadenfall auch nur für den von mir allein verursachten Schaden die Kosten tragen würde. Wenn ich nun einen Vertrag abschließe und jemand anders verursacht auf meiner Veranstaltung einen Schaden und es lässt sich nicht ermitteln wer genau diesen Schaden verursacht hat, trage ich alleine die Kosten. Um das Geld für den entstandenen Schaden zurückzubekommen müsste ich eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Lässt sich dann der Täter finden, ist dieser Verpflichtet mir diesen Betrag zu ersetzen. Zusätzlich kann ich diesen dann noch wegen einigen weiteren Dingen anklagen, aber soweit wollen wir ja "unter Freunden" nicht gehen.

Ich habe mir überlegt einen Vertrag aufzustellen wie du es gesagt hast und dann die gesamte Stufe unterschreiben zu lassen.
Der Vertrag soll beinhalten, dass wenn sich ein Schaden einem oder mehreren Tätern genau zuweisen lässt, tragen diese alleine die Kosten für den dort entstandenen Schaden. Lässt sich aber kein Täter eindeutig bestimmen, haftet jedes Stufenmitglied im gleichen Anteil. Schüler des Jahrgangs, die diesen Vertrag nicht unterzeichnen, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Wenn dieser Vertrag jetzt wirksam wird ist ja alles schön und gut.

Wie sieht es aber aus mit Gästen der Veranstaltung, die nicht in der Stufe sind? Es werden ja auch die Eltern der Schüler an der Veranstaltung teilnehmen. Wenn jetzt einer dieser Gäste einen Schaden verursacht, wer haftet dann?

Kannst du mir dazu etwas sagen?
Sunny ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2007, 11:19   Gründung einer BGB-Gesellschaft ?!?! Beitrag #6
TraderS
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Zitat:
Zitat von Sunny Beitrag anzeigen
Hallo!

Ich danke dir erstmal wirklich sehr für deine Mühe.
Keine Ursache

Zitat:
Zitat von Sunny Beitrag anzeigen
Ich habe mich bei der Versicherung informiert. Mir wurde gesagt, dass meine Versicherung im Schadenfall auch nur für den von mir allein verursachten Schaden die Kosten tragen würde. Wenn ich nun einen Vertrag abschließe und jemand anders verursacht auf meiner Veranstaltung einen Schaden und es lässt sich nicht ermitteln wer genau diesen Schaden verursacht hat, trage ich alleine die Kosten.
Ja genau, so hatte ich das auch in Erinnerung und nur so macht es ja auch Sinn.

Zitat:
Zitat von Sunny Beitrag anzeigen
Um das Geld für den entstandenen Schaden zurückzubekommen müsste ich eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Lässt sich dann der Täter finden, ist dieser Verpflichtet mir diesen Betrag zu ersetzen. Zusätzlich kann ich diesen dann noch wegen einigen weiteren Dingen anklagen, aber soweit wollen wir ja "unter Freunden" nicht gehen.
Hm ja, dann sicherlich eine etwas kompliziertere Angelegenheit. Allerdings wenn sich der Verursacher feststellen lassen sollte (!), wäre seine Haftpflicht in der gleichen Sit. wie Du, falls es Dein Verschulden ist.

Konkret würde das dann für den "Idealfall" (man kann also immer genau nachverfolgen wer den Schaden verursacht hat) bedeuten, dass Ihr gar keine weitere Vereinbarung bezgl. einer möglichen Schadensregulierung bzw. Haftung unter Euch in der Stufe treffen müsstet.

Eigentlich sollte man das bei erwachsenen Menschen, auch wenn sie vielleicht erst seit kürzerem rechtlich erwachsen sind, auch verlangen dürfen
Aber mir ist schon klar, Abi-Feier da ist der Alk. nicht weit und na ja, da ist das dann so eine Sache mit dem "Nachverfolgen".

Zitat:
Zitat von Sunny Beitrag anzeigen
Ich habe mir überlegt einen Vertrag aufzustellen wie du es gesagt hast und dann die gesamte Stufe unterschreiben zu lassen.
Der Vertrag soll beinhalten, dass wenn sich ein Schaden einem oder mehreren Tätern genau zuweisen lässt, tragen diese alleine die Kosten für den dort entstandenen Schaden. Lässt sich aber kein Täter eindeutig bestimmen, haftet jedes Stufenmitglied im gleichen Anteil. Schüler des Jahrgangs, die diesen Vertrag nicht unterzeichnen, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Ja das ist auf jeden Fall eine Lösung, die von vorneherein Klarheit und auch Sicherheit schafft. Auch gegen die "Kostenaufteilungsregelung" ist nichts einzuwenden. Letztlich ist es ja Eure gemeinsame Veranstaltung und daher sollte jedem einzelnen daran gelegen sein, dass es zu keinen größeren Komplilationen kommt.

Was den Ausschluß derjenigen betrifft, die nicht unterschreiben, bin ich allerdings etwas unsicher. Man muss hier m.E. sehen, dass es sich um eine Abschlussfeier handelt, die für die gesamte Stufe gedacht ist. Jetzt kommt es darauf an, wie diese Abschlussfeier zustande gekommen ist. Also konkret: Geht sie auf eine Initiative der Schule zurück ? Wenn dem so ist, kann kein Schüler ausgeschlossen werden. Selbst nicht durch Vertrag.
Geht sie hingegen auf die alleinige Inititative der Schülergemeinschaft zurück und hält die Schule sich nahezu komplett heraus, so ist ein Ausschluss
zulässig und somit wäre auch die Klausel rechtens.

Zitat:
Zitat von Sunny Beitrag anzeigen
Wie sieht es aber aus mit Gästen der Veranstaltung, die nicht in der Stufe sind? Es werden ja auch die Eltern der Schüler an der Veranstaltung teilnehmen. Wenn jetzt einer dieser Gäste einen Schaden verursacht, wer haftet dann?
Hier lässt sich ähnlich wie oben (bei Dir) argumentieren. Verursacht z.B. ein Elternteil einen Schaden, greift auch hier die private Haftpflichtversicherung ein.
Allerdings wäre es ja auch hier wieder denkbar, dass eine Rückverfolgung nicht eindeutig möglich ist. Allerdings sollte man das bei Eltern schon erwarten dürfen, wobei so pauschal kann man das dann wohl doch nicht immer sagen.
Um es kurz zu machen: In so einem Falle, bei nicht möglicher Rückverfolgung, müsste wohl dann auch die Stufe mit ihrer "Kollektivvereinbarung" haften.

Dazu könntet ihr vielleicht in den Vertrag aufnehmen, dass jedes einzelne Stufenmitglied auch für den Schaden haftet, der durch seine Begleitpersonen verusacht wird. Das ist rechtlich auf jeden Fall noch unbedenklich.
Problematisch dürfte die Haftung für einer Begleitperson nicht zurechenbare Schäden sein. Weil das würde ja bedeuten, dass falls eine solche Person einen Schaden verusacht, dieser aber nicht nachvollzogen werden kann, dass dann jedes Stufenmitglied haftet.
Allerdings kann man hier rechtlich so argumentieren, dass es letztlich eine Veranstaltung der Stufenmitglieder ist und sie demnach auch für ihre Gäste eintreten müssen, falls die Umstände dies erfordern.

Von daher kann man es recht einfach machen: Nehmt in den Vertrag noch die "Fallkonstellation" auf, dass jedes Stufenmitglied auch für direkt zurechenbare Schäden seiner Begleitpersonen haftet.
Der andere Fall, dass eine Begleitperson einen Schaden verusacht, dies aber nicht nachvollzogen werden kann, ist inhaltlich identisch mit dem Fall, dass ein Schaden zwar von einem Stufenmitglied verursacht wird, diesem aber nicht nachgewiesen werden kann. Im Ergebnis wird dies also schon über die obige Vereinbarung abgedeckt.

Aber mal eine andere Frage: Gibt es denn in dieser Burg soviele wertvolle und gefährdete Gegenstände bzw. Einrichtungen ? Machen die das denn zum ersten Mal mit der Vermietung ?
Wenn dem so ist, dann solltet Ihr die Stufe vorher darüber noch einmal gründlich belehren und die Wichtigkeit einer solchen Vereinbarung unterstreichen. Außerdem sollte jeder die Gelegenheit haben, die Vereinbarung vor der Unterzeichnung einmal zu lesen und ggf. Fragen zu stellen.

VG
TraderS

PS: Falls Du den Text (ohne persönliche Angaben natürlich) für den Vertrag erstellst, kannst Du ihn mir ja vielleicht mal per Mail schicken. Ich könnte Dir dann noch die entsprechenden BGB-Paragraphen nennen, auf die die Vereinbarung zu stützen wäre.
TraderS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2007, 11:50   Gründung einer BGB-Gesellschaft ?!?! Beitrag #7
Sunny
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Hi,

Das ist ja soweit schon die Lösung aller Probleme. Werde mich auf jeden Fall mal mit der Klassenkameradin zusammensetzen und den Vertrag aufstellen.

Also die Schule hält sich komplett aus der Organisation der Veranstaltung heraus, d.h. wir haben das Recht, Schüler, die den Vertrag nicht unterzeichnen, von der Veranstaltung auszuschließen.

Die Burg hat einen Innenhof und rundherum Fenster und vergläserte Türen. Sonst stehen auf dem Hof noch ein Brunnen, Vasen und all sowas. Kannst dir das ja gerne mal anschauen.

http://www.kommandeursburg.de

Die Eigentümer vermieten die Burg regelmäßig, aber wollen uns keine Auskunft über die Regelungen anderer Miete geben, was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann. Man kann ja kulant sein und mal kurz erwähnen wie es andere Mieter gemacht haben ohne direkt deren Namen zu nennen.

Aber was solls, wir haben schon weitestgehend mit diesem Vertrag unsere eigene Sicherheit.

Würde gerne dein Angebot wahrnehmen und den Vertrag, bevor ich diesen vorlege, dir nochmal zum Überfliegen geben. Bräuchte dazu aber deine eMail Adresse. Oder soll ich dir den Vertrag per PM zuschicken?

Gruß


Sunny
Sunny ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2007, 15:21   Gründung einer BGB-Gesellschaft ?!?! Beitrag #8
Sunny
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Hi, grüß dich!

So nach langen Diskussionen habe ich dann mein vorhaben in der Stufe durchsetzen können. Ich habe nun einen Vertrag aufgestellt aber bin mir 1. unsicher bei den formulierungen und 2. weis ich leider nicht wie so ein vertrag aufgebaut ist, also ob die form stimmt. kannst du mir da was zu sagen?

hier ist der vertrag

Zitat:
Vertrag des Jahrgangs WG04 des Nell-Breuning-Berufskolleg - Habbelrath zur Aufteilung der Kosten für mögliche Schäden an gemeinschaftliche Veranstaltungen



§ 1 Wirksamkeit des Vertrages
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen die Schüler, dass sie an der gemeinsamen Abiturveranstaltung für eventuelle Schäden bereit sind anteilig zu haften und die durch diese Schäden entstehenden Kosten zu tragen.


§ 2 Täter lässt/lassen sich identifizieren
Lassen sich Schäden einen oder mehreren Tätern genau zuweisen, tragen diese alleine die Kosten für den von ihnen verursachten Schaden. Der/Die Täter müssen den Schadensbetrag innerhalb einer gegebenen Frist auf das Gemeinschaftskonto einzahlen.


§ 3 Täter lässt sich nicht identifizieren
Lässt sich kein Täter für entstandene Schäden identifizieren, tragen alle Schüler anteilig die Kosten für die Schäden. Die Kosten für derartige Schäden werden durch die Anzahl der teilnehmenden Schüler geteilt. Dieser Betrag muss dann innerhalb einer gegebenen Frist auf das Gemeinschaftskonto eingezahlt werden.


§ 4 Gemeinschaftskonto



§ 5 Ausschluss von der Veranstaltung
Schüler, die diesem Vertrag nicht zustimmen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.


§ 6 Rechtswirksamkeit des Vertrages
Der Vertrag ist Rechtswirksam mit der Unterschrift der einzelnen Schüler. Eine Liste der Schüler mit deren Namen und Anschriften ist Bestandteil dieses Vertrages.



Frechen, 27. Januar 2007

Könntest du mal eine Korrekturprüfung machen und mir sagen was zu Ändern und Hinzuzufügen wäre?

Danke dir sehr !


Sunny
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